Garantiebedingungen

Der Firma HAGAFREI GmbH, Gimborner Str. 35, D-51709 Marienheide (nachfolgend HAGAFREI genannt)
Stand: September 2015, gültig ab Kaufdatum: 01.09.2015

Danke, dass Sie sich für ein HAGAFREI-Produkt entschieden haben. Unsere Produkte werden ausschließlich in Deutschland oder Europa nach den strengen Umweltauflagen Deutschlands oder Europas produziert. Es gehört zu unserer Philosophie, die regionale Wirtschaft zu fördern, die Umwelt zu schonen und den Arbeitsplatzstandort Deutschland zu stärken. Auf Grund dieser Qualitäts-Richtlinien können wir, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, eine deutlich längere Verbraucher-Garantie gewähren. Umfang und Bedingungen der Garantie entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Garantie-Bedingungen.

1. Garantiedauer und -voraussetzungen:

HAGAFREI leistet für Zaunprodukte wie folgt Garantie gegen Durchrostung:
• mit zinkphosphatierter + pulverbeschichteter Oberfläche oder thermoverzinkter + pulverbeschichteter Oberfläche eine Garantie von 11 Jahren gegen Durchrostung ab Kaufdatum.
• mit verzinkter + pulverbeschichteter Oberfläche, feuerverzinkter + pulverbeschichteter Oberfläche, oder nur feuerverzinkter Oberfläche (ausgenommen 6-eck-Geflechte und punktgeschweißte Gitter)
eine Garantie von 16 Jahren gegen Durchrostung ab Kaufdatum.
Die Garantie ist eine Verbrauchergarantie, sodass sie nicht für gewerbliche Endkunden gilt.

2. Garantie:

HAGAFREI garantiert dem Endverbraucher, dass innerhalb der Garantiezeit die o.g. Produkte nicht durchrosten bzw. dass sie aufgrund eines evtl. Rostbefalls ihre Funktion nicht einbüßen bzw. die Funktion nicht unzumutbar gestört wird.

3. Leistungsvoraussetzung:

Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass der Rostdefekt nicht durch eine der nachfolgend beschriebenen Ursachen entstanden ist:
a) ein nicht ordnungsgemäßer Einbau, eine unsachgemäße oder eine fehlerhafte Verwendung und/oder eine außergewöhnliche physikalische Belastung sowie Beschädigungen der Oberfläche durch Gewalteinwirkung (z. B. durch Hammerschläge, Verkratzen usw.)
b) Beschädigungen durch Produktveränderung oder unsachgemäße Reparaturen
c) äußere Ereignisse wie Unglücksfälle, Naturkatastrophen und sämtliche Fälle höherer Gewalt.
Hierfür ist der Garantienehmer nachweispflichtig.

4. Garantieleistung:

Die Garantieleistung bezieht sich ausschließlich auf das konkret betroffene Produkt. Im Garantiefall gewährt HAGAFREI Ersatz im Wege des Austausches. Sollte sich das betroffene Produkt zwischenzeitlich nicht mehr im Sortiment befinden, behält HAGAFREI sich vor, ggf. gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Kaufpreiserstattung und Schadenersatzansprüche, insbesondere für etwaige Folgeschäden bzw. für Arbeitskosten für den Aus- und Einbau.

5. Geltendmachung:

Um einen Garantieanspruch gegenüber HAGAFREI geltend machen zu können, müssen sämtliche, folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit fristgerecht und schriftlich per Brief gegenüber HAGAFREI geltend gemacht werden
• der Geltendmachung muss eine detaillierte Mangelbeschreibung beigefügt sein
• der Geltendmachung muss die HAGAFREI-Originalrechnung des Produktes beigefügt sein. Diesen Originalbeleg erhält der Garantienehmer nach Prüfung zurück.
Auf Verlangen von HAGAFREI, hat der Garantienehmer das betroffene Produkt an HAGAFREI zurückzusenden. Für die Rücksendung gilt, dass Kosten und Risiko für den Transport beim Garantienehmer liegen. Versand-, Transport-, Wege- und Arbeitskosten werden von HAGAFREI nicht ersetzt.

6. Geltungsbereich :

Diese Garantieerklärung gilt für den Bereich innerhalb der Europäischen Union. Ausgeschlossen sind jedoch alle Gebiete mit extremen klimatischen und extremen Umwelt-Verhältnissen

7. Geltendes Recht:

Diese Garantie unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

8. Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Des Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HAGAFREI.